Sehr geehrte Mitglieder des UV-Barnim,
in den vergangenen Tagen und Wochen sind Ihnen die neuen Gebührenbescheide des Landkreise Barnim bezüglich der Entsorgung gewerblicher Restabfälle zugegangen.
Mit Erstaunen und Verärgerung haben viele von Ihnen die darin zum Teil deutlich höheren Gebührenansätze zur Kenntnis nehmen müssen.
Da sich viele Unternehmer:innen Hilfe suchend auch an den Unternehmerverband gewandt hatten, haben wir zügig den Kontakt zum Landkreis Barnim und zur Barnimer Dienstleistungsgesellschaft (BDG) gesucht und Antworten auf Ihre und unsere Fragen abgefordert. Unter anderem durch schnelles und energisches Handeln des Geschäftsführers der BDG liegt uns nun ein aufklärendes Schreiben des Landkreises Barnim vor (Schreiben Landkreis). In diesem Schreiben werden zum einen Ursprung und Grundlage der aktuellen Gebührenbescheide erläutert. Zum anderen wird aber auch von Fehlern und Fehleinschätzungen von Seiten der Behörde gesprochen.
Wir empfehlen Ihnen daher massiv von dem - auch im Schreiben des Landkreises angesprochenen – Recht auf Widerspruch Gebrauch zu machen.
Für Ihren Widerspruch haben wir ein Musterschreiben für die Einreichung eines Widerspruchs entworfen und beigelegt.
Mit besten Grüßen
Vorstand UV-Barnim e.V.
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