Jetzt ist es beschlossene Sache. Der Barnimer Kreistag hat in seiner letzten Sitzung am 07. Dezember 2022 die 1. Satzungsänderung zur Abfallgebührenordnung des LK Barnim beschlossen.
Lange Zeit war die neue Gebührenordnung – gültig ab 01.01.2022 - zur Abrechnung der Abfallgebühren im Landkreis Barnim von den Unternehmen kritisiert worden. Unter den Kritikern von Anfang an mit dabei auch der Unternehmerverband Barnim e.V. In der Folge berichteten wir über zahlreiche Gesprächsrunden mit den Verantwortlichen im Landkreis, über Zwischenergebnisse, und Rechtfertigungsgründe von Seiten der Behörde.
Im September 2022 wurde dann bekannt, dass eine 1. Änderung zur Gebührensatzung fix und fertig auf dem Tisch lag, leider nur wieder ohne echten Einbezug der regionalen Unternehmen und Unternehmerverbände. Was folgte waren wiederum zahlreiche Gespräche mit dem Landkreis Barnim und eine entsprechende schriftliche Stellungnahme, die von den Verbänden BMH und UV-Barnim gemeinsam initiiert wurde. Maßgebliche Kritik der Verbände auch an dieser 1. Satzungsänderung war der nicht vorhandene Einbezug der Unternehmen, welche zum Teil enorme finanzielle Mehrbelastungen durch die Gebührenanpassung stemmen sollten. Bei der vorgelegten Änderung wurde eher nach dem Gießkannenprinzip verfahren und einige Einwohnergleichwerte um durchschnittlich 30 % nach unten, also zum Vorteil für die Abfallverursacher, korrigiert. Das ist insoweit eine gute Nachricht und wurde als diese so auch vom Landkreis Barnim verkauft.
Die im September 2022 vorgestellte Satzungsänderung spiegelte jetzt auch den Beschlussgegenstand am 07.12.2022 im Kreistag wieder und tritt ab 01.01.2023 in Kraft. Für 2022 gilt mithin noch die aktuelle Abfallgebührensatzung, welche im Januar 2022 in Kraft getreten war. Der Beschluss soll nunmehr als formeller Verwaltungsakt und damit als Verwaltungsvorschrift anerkannt werden.
Der Druck der Unternehmerverbände konnte in Folge aber dennoch Erfolge zu Tage fördern. So wurde im Landkreis eine Möglichkeit zur aktiven Müllberatung etabliert. Hierbei handelt es sich um eine Beratungsstelle bei den Kreiswerken Barnim, die besonders betroffene Unternehmen individuell berät und Alternativen zur gelebten Praxis offerieren kann. Mehrere Mitgliedunternehmen haben uns hier bereits zurück gemeldet, dass dieses Angebot durchweg positive Ergebnisse für das betroffene Unternehmen mit sich brachte.
Wenn Sie Betroffener sind, nutzen Sie doch einfach dieses Angebot des Landkreises.