Gut 60 interessierte Gäste folgten am 09.11.2022 der Einladung des Unternehmerverband Barnim e.V., dem mit aktuell 124 Mitgliedern größten Wirtschaftsverband im Barnim.
Das große Interesse basierte wohl nicht zuletzt auf den spannenden Themen, die an diesem Abend auf Gut Sarnow Thema waren. Spezialisten für Steuerecht und Unternehmensnachfolge referierten jeweils über Dauerbrenner, Themen also, die nie aus der Mode kommen und immer wieder für Kopfschmerzen bei den Unternehmern sorgen können.
Rechtsanwalt Willy Foersterling, Spezialist in Fragen Vollmachten und Testamente, sensibilisierte die Gäste mit Beispielen aus der Praxis. Beispielfälle, die so oder ähnlich jeden von uns jederzeit treffen könnten. „Ein Unfall oder eine plötzlich auftretende schwere Krankheit kann jeden von ihnen vom einen auf den anderen Tag aus dem (Geschäfts-) Leben reißen.“, so Foersterling. Als Kernbotschaft war dabei immer wieder die dringende Empfehlung zu hören, ein Testament anzufertigen und für die jeweilige Lebenssituation notwendige Vollmachten zu erteilen. „Was für sie als Privatperson schon vielen Problemen vorbeugt, wird für sie als Unternehmer essentiell von Bedeutung sein.“ so Foersterling.
Rechtsanwalt Foersterling lässt in seinen Ausführungen keinen Zweifel daran, dass eine Unterlassung notwendiger Vollmachten im Unternehmen nicht nur als Fahrlässigkeit anzusehen ist, sondern auch eine Verantwortungslosigkeit den Geschäftspartnern und Mitarbeitenden gegenüber aufzeigt. Foersterling schließt seine Ausführungen mit dem mahnenden Appell an die Anwesenden „Tun sie etwas – sie sind schließlich Unternehmer und keine Unterlasser“.
Lutz Graupner, Mitglied des Vorstandes des UV-Barnim und als Steuerberater und Fachberater für Unternehmensnachfolge tätig, ergänzte im zweiten Teil der Veranstaltung mit Hinweisen zur langfristigen Planung und Gestaltung von Nachfolgeprozessen. Graupner stellte gleich zu Beginn seiner Ausführungen klar, dass er in der ihm zur Verfügung stehenden Zeit nicht das gesamte Thema „Unternehmensnachfolge“ bearbeiten kann und sich daher ein für Unternehmer interessantes Szenario heraus gepickt hat.
Im Weiteren erläutert Lutz Graupner das sogenannte „Holdingmodell“, welches einem Unternehmer nicht nur Vorteile bei einer späteren Unternehmensübergabe durch Verkauf verschafft, sondern ihm auch während des regulären Geschäftsbetriebs merkliche steuerliche Vorteile eröffnet. Dabei gelte es, die Unternehmensstruktur auf den jeweiligen Einzelfall anzupassen und langfristig auf die Unternehmensnachfolge auszurichten.
Ein Kerngedanke sei dabei, die Liquidität auf der Ebene der Holding für zukünftige Investitionen oder die eigene Altersvorsorge zu sammeln. Letztlich ließen sich durch eine Familienholding der Ehegatte und die Kinder als Mitgesellschafter einbeziehen.
Ähnlich wie Rechtsanwalt Foersterling animiert Steuerberater Lutz Graupner die anwesenden Gäste zum aktiven Handeln. „Sprechen sie ihren Steuerberater des Vertrauens an und lassen sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten der Holding und generell zu Fragen in Vorbereitung einer Unternehmensübergabe beraten“ so Graupner.